In den letzten Jahren wird immer wieder heiß um das Thema Winterreifen diskutiert. Jene, die nicht mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren, brauchen sich darum auch keine Sorgen zu machen.
Diejenigen, welche gerne den eigenen Wagen nehmen, sollten sich jedoch darüber informieren und darum kümmern, ob in dem Zielland eine Winterreifenpflicht gilt. Sind keine entsprechenden Reifen auf dem Auto, kann das je nach Land ziemlich teuer werden.
Zwischen dem 1. November und 15. April müssen in Österreich unbedingt Winterreifen aufgezogen werden. Eine richtige Winterreifen Ausrüstungspflicht gibt es aber nicht. Mindestprofiltiefe ist dabei vier Millimeter. In Deutschland dagegen werden nur 1,5 Millimeter nötig sein.
In der
Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Geldbußen können aber trotzdem verhängt werden. Vor allem, wenn es zu Schwierigkeiten im Straßenverkehr kommt und man selbst der Auslöser ist. Eine Mithaftung trägt diejenigen, die auf winterlichen Straßen Sommerreifen aufziehen und dabei einen Unfall bauen. Italien geht dabei etwas schärfer vor. Bei entsprechender Witterung sind Winterreifen vorgeschrieben. Allerdings nur vorrübergehend. In den Provinzen Mailand und Südtirol ist das besonders wichtig. Die Pflicht gilt von 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres.
Innerhalb von Frankreich werden kurzfristige Pflichten, die dort "Pneus neige" heißen, per Beschilderung vorgeschrieben. Allgemeine Pflicht besteht jedoch nicht. Wer Tschechien besucht, muss vom 1. November an bis zum 31. März des Folgejahres bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen auf dem Auto haben. Die Regelung ist für alle Straßen Tschechiens gültig.
Wer nach Dänemark, Großbritannien, Polen, Norwegen oder Belgien, sowie in die Niederlande fährt, muss nichts befürchten. Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Hingegen können auch Schneeketten als Alternative genutzt werden. Allerdings nur bei durchgängigem Schnee oder Eis.