Rücksichtnahme auf der Skipiste
Im Straßenverkehr ist man zu sorgfältigem und vorausschauendem Fahren verpflichtet. Auf den Skipisten gilt das Gleiche und wer schuldhaft einen Unfall verursacht, muss dafür auch rechtlich gerade stehen, wie jüngst ein Urteil des Oberlandesgerichtes München beschloss. Und wie im Straßenverkehr gibt es auch auf der Skipiste gewisse Regeln, die man einhalten sollte, um sich und andere nicht zu gefährden.
Eine der wichtigsten Regeln ist die Rücksichtnahme auf andere. Was im Leben so oder so gilt, ist auch auf der Skipiste unausweichlich. Schließlich ist man nicht allein und es fahren auf der Piste ebenso Skifahrer, die langsamer sind als man selbst oder Kinder, die ihre ersten Versuche gerade starten. Genau darauf muss man einfach achten, um niemanden zu gefährden. Das kann man erreichen, indem man auf die eigene Geschwindigkeit und die Fahrweise achtet. Sie sollte man aber nicht nur beachten, um Rücksicht auf andere zu nehmen, sondern genauso wenn sich die Witterungsverhältnisse verschlechtern. Denn genau dann bringt man sich leicht auch selbst in Gefahr.
Ist dennoch einmal ein Unfall passiert, auch wenn man selbst nicht beteiligt ist, so gilt wie im Straßenverkehr, die Pflicht zur ersten Hilfe. Nicht wegschauen und weiterfahren, sondern den Verletzten so gut wie es geht helfen. Zudem muss immer ein Personal- oder gültiger Reiseausweis mitgeführt werden, damit im Fall eines Unfalls, die Personalien aufgenommen werden können.
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