Der Winterurlaub sollte für gewöhnlich eine Sache sein, bei der Spaß im Vordergrund steht. Da hier aber häufig mit der Sicherheit gespielt wird und nicht immer für alles eine Garantie gegeben wird, kann es auch leicht mal zu einem Unfall kommen. Besonders wer ins Ausland zum Skifahren fährt, sollte dabei aufpassen und zusehen, dass er sich den richtigen Versicherungsschutz vorher anschafft. Ansonsten kann der mögliche Unfall richtig ins Geld gehen und zu einem finanziellen Fiasko werden.
Dabei ist es vollkommen unabhängig davon, ob man selbst einen Unfall verursacht hat, alleine war oder sogar noch andere Skifahrer mit in seinen Fehler einbezogen hat.
Teilweise können sich die Beträge, die bei einem Unfall zustande kommen auf sechs- bis siebenstellige Beträge kommen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und womöglichen Folgekosten sind dabei nicht einmal einkalkuliert. Alleine ein Beinbruch kostet tausende Euro. Von einem Unfall mit tödlichem Ausgang mal ganz abgesehen. Im Jahr verunglücken alleine 60.000 deutsche Ski- und Snowboardfahrer, welche zum Teil nicht einmal versichert sind.
Für diejenigen, die sich gerne absichern möchten, sollte eine private Haftpflicht ein Muss sein, ebenso wie die Unfallversicherung. Wer ins Ausland fährt, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das gilt übrigens auch schon, wenn man den Urlaub in Österreich plant. Bei einem Skiurlaub in den USA sollte solch eine Versicherung eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Privathaftpflicht sollte ein absolutes Muss sein, auch abseits der Pisten. Denn auch wer Kinder hat, verursacht einen Unfall auch mal unverschuldet. Wenn andere Menschen mit einbezogen werden, ist der Schaden noch größer. Wenn ein Kind mit einem anderen Fahrer im Skiurlaub zusammenstößt ist im Grunde der andere Fahrer schuld, denn er hat seine Bewegungen besser im Griff und muss somit auch den Schaden tragen. Er haftet mit seiner eigenen Tasche oder kommt, wenn es hart auf hart kommt, auch mit seinem ganzen Vermögen dafür auf. Im schlimmsten Fall konfrontiert man ihn mit einem Ersatzanspruch, der hohe Ausmaße annehmen kann. Ebenso schwer fällt es, wenn einer der beiden Parteien überhaupt nicht versichert ist. Denn hier muss ein langer Prozess verfolgt werden, bis überhaupt einmal derjenige ermittelt ist, der den Schaden am Ende tragen muss.
Hinzu kommt das Problem im Ausland, wo im Krankenhaus nur behandelt wird, wenn Bargeld vorgezeigt wird. Eine extra Krankenversicherung ist dabei ein absolutes Muss. Sonst kann es auch leicht passieren, mit einem gebrochenen Bein in der Notaufnahme zu sitzen und abgewiesen zu werden.