Vor allem in der Schweiz und
Österreich gelten einige von Deutschland abweichende Regelungen im Strassenverkehr, vor allem wenn es um das Fahren im Winter geht. Wer also zum Winterurlaub in die deutschen Nachbarländer reist, sollte in jedem Fall sein Fahrzeug entsprechend ausrüsten, und die Vorschriften kennen - ansonsten können im schlimmsten Fall ein Bußgeld über mehrere tausend Euro und im Schadensfall ein eingeschränkter Versicherungsschutz oder sogar Rückforderungen von der eigenen Versicherung drohen.
Das deutsche Kennzeichen gilt überdies für den Verstoß gegen österreichische oder schweizerische Verkehrsregeln schon lange nicht mehr als
Entschuldigung - Bußgelder werden trotzdem gnadenlos in voller Höhe verhängt.
Winterreifenpflicht besteht nur in Österreich - dort aber für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht in der Zeit zwischen 1. November und 15. April. Wenn winterliche Fahrverhältnisse vorliegen, darf ein Fahrzeug ohne Winterbereifung in Österreich dabei nicht im Strassenverkehr bewegt werden. Die Bußgelder sind hier empfindlich, Kontrollen häufig und bei riskanten Fahrbahnbedingungen kann einem sogar das Weiterfahren untersagt werden. Winterreifen müssen zudem in Österreich auch eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern an jeder gemessenen Stelle aufweisen, ansonsten droht ebenfalls Bußgeld. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert außerdem reduzierte Leistungen bei seiner Versicherung im Schadensfall bis hin zur Feststellung grober Fahrlässigkeit. Schneekettenpflicht sollte man in Österreich unbedingt ernst nehmen - ein Verstoß dagegen hat versicherungstechnisch die selben Folgen wie bei fehlender Winterbereifung, die Bußgelder betragen dabei in Österreich für Verstoß gegen die Schneekettenpflicht bis zu 5.000 Euro. In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, lediglich eine Empfehlung, ähnlich wie in Deutschland, ein Verstoß gegen die Schneeketenpflicht wird aber ähnlich streng geahndet wie in Österreich. Das Geschwindigkeitslimit beim Fahren mit Schneeketten beträgt in Österreich 50 km/h, die Automobilverbände empfehlen aber höchstens 40 km/h.
In Österreich muss weiters mindestens eine gelbe Warnweste für den Fahrer mitgeführt werden, und zwar so, dass sie vom Fahrersitz aus leicht erreichbar ist. Empfehlenswert ist eine weitere auch für den Beifahrer. Die Warnweste muss beim Aussteigen nach einem Unfall oder einer Panne und beim Aufstellen des Pannendreiecks verpflichtend getragen werden. Bei Kontrollen wird die Einhaltung der Warnwestenpflicht gelegentlich ebenfalls überprüft, genauso wie das Vorhandensein von Pannendreieck und Erste-Hilfe-Kasten im Fahrzeug.